Zahnspange steuerlich absetzen
Zahnspangen, so wie sie in der Kieferorthopädie Dr. Eltz angeboten werden, sind wie folgt steuerlich absetzbar:
Beim Lohnsteuerausgleich unter den "außergewöhnlichen Belastungen" können alle Zahlungen für die Zahnspange, die im vergangenen Jahr getätigt wurden, geltend gemacht werden.
Die Gültigkeit dieser Information können wir lediglich für "unsere" Zahnspangen gewährleisten.
Wenn sie einen unverbindlichen und kostenlosen Erstberatungstermin bei uns vereinbaren möchten, so rufen Sie uns unter +43/1/319 00 07 16 an.